Als Privatperson bieten wir Ihnen eine individuelle partnerschaftliche Beratung in Ihren Rechtsfragen im Rahmen unserer Fachgebiete an z. B.:
- Kaufverträge
- Miet- und Pachtverträge
- Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, z. B.:
- Arbeitsvertrag
- Ausbildungsverhältnis
- Kündigung
- Abmahnung
- Vergütung
- sonstige Verträge
- Familienrecht, z. B.:
- Scheidung
- Unterhalt
- Zugewinn
- Versorgungsausgleich
- Sorge- und Umgangsrecht
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Erbrecht, z. B.:
- Testament
- Erbvertrag
- Pflichtteil
- Vorweggenommen Erbfolge
u. v. m.
Die anwaltliche Beratung wird in der Regel auch bei Verkehrsunfällen und Streitigkeiten aus laufenden Verträgen benötigt.
Häufig können im Rahmen der Erstberatung wichtige Fragen abgeklärt werden, die eine teurere Auseinandersetzung verhindern.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch gegenüber Behörden.

