Unsere Leistungen rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab oder nach Vereinbarung auf der Basis eines Zeithonorars.

Das RVG beinhaltet eine Vielzahl von Gebührentatbeständen. Die Höhe der Gebühren des RVG richtet sich in der Regel nach dem Streitwert. Über die erwarteten Kosten, im konkreten Fall geben wir Ihnen gerne Auskunft, ohne dass hierfür Gebühren berechnet werden.

Für Einkommensschwache steht staatliche Unterstützung zur Durchsetzung Ihrer gerichtlichen Ansprüche, in Form der Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zur Verfügung.

Eine Erstberatung, gegenüber einem Verbraucher kostet maximal 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer, also zurzeit 220,40 €.
(Stand: 07/2026)

Fragen Sie uns bei unserem Erstgespräch zu den in Ihrem Fall anfallenden Kosten.

Rechtsanwalt Engels & Orth GbR

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53879 Euskirchen

E-Mail: info@fachanwalt-euskirchen.de
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Ein Buch liegt auf einem Tisch, darauf eine Waage. Neben dem Buch liegt ein Kugelschreiber, dahinter steht eine Topfpflanze.
Mo, Di, Do   08:30 - 12:00 Uhr
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