Unsere
Leistungen rechnen wir nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und in
Steuerfragen nach der
Steuerberatergebührenverordnung ab. Das RVG
beinhaltet eine Vielzahl von
Gebührentatbeständen. Die Höhe der Gebühren
des RVG richtet sich in der Regel nach dem
Streitwert. Über die erwarteten Kosten,
im konkreten Fall geben wir Ihnen gerne Auskunft,
ohne dass hierfür Gebühren berechnet werden.
Für
Einkommensschwache steht staatliche
Unterstützung zur Durchsetzung Ihrer
gerichtlichen Ansprüche, in Form der
Prozesskostenhilfe zur Verfügung.
Eine
Erstberatung, gegenüber einem Verbraucher kostet
maximal 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer, also
zurzeit 220,40 .
Fragen
Sie uns, bei unserem Erstgespräch zu den, in
Ihrem Fall anfallenden Kosten.
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