Unsere Leistungen rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und in Steuerfragen nach der Steuerberatergebührenverordnung ab.

Das RVG beinhaltet eine Vielzahl von Gebührentatbeständen. Die Höhe der Gebühren des RVG richtet sich in der Regel nach dem Streitwert. Über die erwarteten Kosten, im konkreten Fall geben wir Ihnen gerne Auskunft, ohne dass hierfür Gebühren berechnet werden.

Für Einkommensschwache steht staatliche Unterstützung zur Durchsetzung Ihrer gerichtlichen Ansprüche, in Form der Prozesskostenhilfe zur Verfügung.

Eine Erstberatung, gegenüber einem Verbraucher kostet maximal 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer, also zurzeit 220,40 €.

Fragen Sie uns, bei unserem Erstgespräch zu den, in Ihrem Fall anfallenden Kosten.